How To: Vereinsgründung

Es gibt viele gute Gründe für eine Vereinsgründung. Eine Vereinsstruktur ersetzt aber nicht die Grundlage einer Initiative, nämlich eure Energie als eine Gruppe, wofür ihr ja keinen rechtlichen Rahmen braucht. Falls ihr euch zu einer Gründung laut Vereinsrecht entscheiden möchtet, bieten wir euch hier eine kurze Anleitungen und weiterführende Links. Ein kurzes Video zum Thema findest du auf unserem Youtube-Kanal.

Warum einen Verein gründen?

Zu den guten Gründen für eine Vereinsgründung zählen vor allem:

  • das Einrichten eines Kontos auf den Verein (wenn ihr kein Privatkonto verwenden wollt)
  • die Möglichkeit für bestimmte Tätigkeiten oder Spendensammeln (wenn das euren Statuten entspricht)
  • eine stabile Struktur (wenn ihr sie aufrecht erhalten könnt)

Durch euren formellen Auftritt als sogenannte “juristische Person” , kann euer Verein unter anderem:

  • Verträge eingehen
  • Förderanträge einbringen
  • Räume mieten
  • Rechnungen stellen

Wenn eine juristische Person sich verschuldet, kann sie bankrott gehen oder sich auflösen, ohne dass ihr als Einzelpersonen mit eurem Privatvermögen haftet (außer es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von Verantwortlichen vor).

In Österreich ist die Rechtsgrundlage das Vereinsgesetz 2002. Die Gründung eines Vereins ist ziemlich einfach, ihr braucht dazu zumindest zwei Personen, ein Statut, eine Vertreter:innen-Wahl und ein bisschen Kleingeld. Für die Anmeldung des Vereins ist in Wien das Vereinsreferat der Landespolizeidirektion zuständig (LPD, Kontaktdaten unten). Alle Informationen dazu findet ihr bei der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at, wir fassen sie hier kurz und kommentiert zusammen.

Wir Machen Wien Team
Für die Vereinsgründung gibt es viele gute Gründe! Hier ist das Team des Vereins Fairkehrswende Wien

Wie geht Vereinsgründung?

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins. Die Errichtung des Vereins kommt durch die Vereinbarung der Statuten zustande. Wenn ihr euch also auf fertige Statuten geeinigt habt, die ihr der LPD sendet, gilt das als Gründungsvereinbarung und damit der Geburt des Vereins.

Die Statuten

Vorlagen für Statuten findet ihr unten bei den Infolinks. Sie müssen klar formuliert in deutscher Sprache verfasst sein. Sie folgen einem formalen Muster: Sie definieren neben der Anzahl der Vertreter:innen, die Mitgliedsbeiträge und wann neu gewählt wird, vor allem auch den Zweck des Vereins und die Mittel zu dessen Erfüllung, also was ihr tun möchtet und womit ihr das ermöglicht und finanziert. Da ein Verein statutengemäß handeln muss, solltet ihr alles Erdenkliche in eure Statuten schreiben, das euch hilft oder in Zukunft helfen könnte (beispielsweise Spenden sammeln, Versammlungen abhalten, Feste veranstalten etc.) Denn Änderungen von Statuten brauchen neuerliche Freigaben seitens der Vereinspolizei.

Die Gründer:innen oder die bereits bestellten organschaftlichen Vertreter:innen (Obleute, Vorsitzende o.ä.) müssen die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen, also der LPD die Statuten senden. Dazu braucht ihr mindestens zwei Personen, die Vertretungsfunktionen laut eurem Statut übernehmen. Diese Personen brauchen zur Vereinsgründung übrigens nicht die österreichische Staatsbürgerschaft.

Die Behördenprüfung

Die Behörde prüft die Statuten dann auf Gesetzeskonformität und strukturell-inhaltliche Mängel. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen. Mit dem Einlangen des Errichtungsschreibens (Statut und unterschriebene Errichtungsanzeige) bei der LPD beginnt eine Frist von vier Wochen zu laufen, bei Zweifeln bezüglich der Gesetzeskonformität kann diese Frist vom LPD mit Bescheid auf sechs Wochen verlängert werden. Fehlende Unterlagen oder nötige inhaltliche Änderungen werden nachgefordert. Ein abschließend negativer Bescheid muss bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist erlassen werden. Wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht innerhalb dieser vier bzw. sechs Wochen für gesetzwidrig erklärt, entsteht der Verein als Rechtsperson.

Kurz gesagt: Hört ihr in den ersten vier Wochen nichts von der Vereinspolizei, dann ist das die geglückte Entstehung eures Vereins. Ihr bekommt eine formlose Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit oder einen Bescheid, falls ihr letzteres ausdrücklich anfordert. Dabei liegt auch ein Zahlschein für Bundesgebühr (14,30 Euro), Beilagengebühren (max. 21,80 Euro) und Bundesverwaltungsabgabe (6,50 Euro) für einen positiven Bescheid. Bald findet ihr euren Verein auch im Zentralen Vereinsregister!

Checklist

  • Mindestens 2 Personen über 14 Jahre alt
  • Statuten
  • Name, der den Zweck des Vereins ausdrückt und noch nicht von anderem Verein verwendet wird
  • Wahl der Vertreter:innen als Vereinsvorstand
  • Errichtungsanzeige an LPD Wien
  • Behördliche Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit
  • Go!

Die Bestellung der organschaftlichen Vertreter:innen vulgo Vereinsvorstand ist schon bei der Errichtung sinnvoll, muss ansonsten aber innerhalb eines Jahres ab der Entstehung des Vereins erfolgen und der LPD mitgeteilt werden, wobei diese Frist über einen Antrag verlängert werden kann. Falls Personen aus dem Vorstand ausscheiden oder die Amtsperiode endet, ist je nach eurem Statut eine Neuwahl des Vorstandes nötig, deren Ergebnis ihr wiederum der Vereinsbehörde LPD schriftlich mitteilt.

Häufige Fragen zum Vereinswesen

Das IGO Bündnis für Gemeinnützigkeit als “Interessenvertretung des gemeinnützigen Sektors und der Freiwilligenorganisationen” hat diese FAQ publiziert:

  1. Wie viele Personen braucht es, um einen Verein zu gründen? Es braucht mindestens 2 Personen für den Vorstand und (nach spätestens einem Jahr) weitere 2 Personen als Rechnungsprüfer:innen.
  2. Dürfen Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Vereine gründen? Ja. Sie müssen dazu nicht einmal in Österreich wohnen.
  3. Wie viel kostet es, einen Verein zu gründen? Nicht viel. Die Vereinsbehörde verlangt dafür eine kleine Gebühr.
  4. Woher bekomme ich die notwendigen finanziellen Mittel für meinen Verein? Die meisten Vereine haben Mitgliedsbeiträge, viele auch Spenden und Förderungen. Manche haben auch ein Einkommen aus Veranstaltungen oder aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, z.B. dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
  5. Wann können meine Spender:innen ihre Spende von der Steuer absetzen? Mildtätige Vereine und gemeinnützige Vereine können die Spendenabsetzbarkeit beantragen. Mit 1.1.2024 ist dies durch eine Änderung des Steuergesetzes für alle gemeinnützigen Vereine möglich.
  6. Was muss ich als Vereinsvorstand beachten? Information an die Vereinsbehörde über allfällige Statutenänderungen. Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Beachtung aller geltenden Rechtsvorschriften: Vereinsgesetz, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Datenschutz, Urheberrecht, …
  7. Darf ich für meine Tätigkeit als Vorstandsmitglied vom Verein Geld bekommen? Ja, so wie jede andere Person auch, die für den Verein arbeitet. In diesem Fall braucht es aber die Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder oder der Generalversammlung.
  8. Darf ich als Verein Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen haben? Ja, möglicherweise muss der Verein aber dafür Steuern zahlen.
  9. Muss ich das Finanzamt über die Gründung eines Vereines informieren? Nein. Nur, wenn der Verein unternehmerisch tätig wird und z.B. Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt.
  10. Wie ist das mit der persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern? Der Vorstand ist für alles, was im Verein geschieht, verantwortlich und muss, wenn er Fehler macht, dafür gerade stehen. Ein Vorstandsmitglied wird aber grundsätzlich nur dann persönlich zur Verantwortung gezogen, wenn es dem Verein absichtlich oder „grob fahrlässig“ schadet.

Weiterführende Informationen

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