How To: Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz nutzen

Das Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes und die entsprechenden Gesetze der Bundesländer gewährleisten den freien Zugang zu Umweltinformationen. Dies kann auch für deine Initiative sehr nützlich sein, um an Informationen zu geplanten Vorhaben in deinem Grätzl zu kommen.

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen sind alle Informationen, die sich auf die Umwelt oder auf Maßnahmen zur Umweltbeeinflussung beziehen. In der ständigen Rechtsprechung wird dies sehr weit ausgelegt. Der Begriff umfasst neben den Umweltbestandteilen und Wechselwirkungen alle erdenklichen Faktoren, die Einfluss auf den Zustand der Umwelt oder ihrer Bestandteile haben können. Umfasst ist damit praktisch jede erdenkliche Information mit Umweltbezug, auch Studien und Verwaltungsvorgänge.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen. Ein Nachweis der Identität oder des Interesses an den Informationen ist nicht erforderlich.

Wohin wird die Anfrage gestellt?

Die Anfrage wird an die Stelle gestellt, die die gewünschten Informationen besitzt. Vom UIG umfasst sind Verwaltungsbehörden (also Ministerien, Landesverwaltung, der Magistrat, Bezirkshauptmannschaften, Bürgermeister:innen, etc.), Unternehmen im Besitz des Bundes, Sozialversicherungsträger, Kammern, Abfallverbände sowie ausgegliederte Rechtsträger.

Was muss in der Anfrage enthalten sein?

Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Art der gewünschten Informationen
  • Angabe des gewünschten Umfangs der Informationen

Das Ökobüro hat eine hilfreiche Vorlage für UIG-Anfragen erstellt. Diese kannst du hier kostenlos herunterladen.

Wie wird die Anfrage gestellt?

Die Anfrage kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich gestellt werden. Eine schriftliche Anfrage – womöglich per Einschreiben – ist empfehlenswert, da sie die Beweisführung erleichtert.

Tipp: An viele öffentliche Stellen (u.a. alle Magistratsabteilungen der Stadt Wien) kann ein Einschreiben einfach online via Briefbutler.at verschickt werden.

Wie wird auf die Anfrage reagiert?

Die informationspflichtige Stelle muss die Anfrage innerhalb von einem Monat beantworten. In begründeten Fällen kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

Was passiert, wenn die Anfrage abgelehnt wird?

Gegen eine Ablehnung der Anfrage kann Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Weitere Informationen findest du im detaillierten Informationstext zu den Umweltinformationsgesetzen vom Ökobüro.

Wir empfehlen außerdem, den kostenlosen Rechtsservice vom Ökobüro in Anspruch zu nehmen. Wende dich mit deinem Anliegen vor Einbringen der Anfrage per E-Mail an: rechtsservice@oekobuero.at.

Durch die persönliche Beratung können viele Missverständnisse vermieden und so Zeit und Mühe gespart werden. Die Erfahrungen zeigen, dass in der Praxis der Begriff der „Umweltinformation“ trotz oben erwähnter Judikatur und Erläuterungen in der Regel sehr eng ausgelegt wird. Eine rechtlich exakte und unmissverständliche Formulierung des Antrages ist daher unbedingt zu empfehlen.

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